Beratung im Schulrecht in Bayern vom Rechtsanwalt

Ob Gastschulantrag, Zugang zum Gymnasium, Notenanfechtung oder Verweis und Schulausschluss: Wir unterstützen Sie und Ihre Kinder bei allen Fragen zum Schulrecht in Bayern. Dank unserer gratis Erstberatung erhalten Sie schnell und unkompliziert eine schnelle Einschätzung zu Ihrem schulrechtlichen Problem.

Die Kanzlei Scheibler konzentriert sich ausschließlich auf das bayerische Schulrecht, um Sie optimal beraten zu können. Wir unterstützen Sie in ganz Bayern und vertreten Sie gegenüber allen bayerischen Schulen wie etwa Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, Realschulen oder auch Berufsschulen.

Zugang zur Wunschschule: Gastschulantrag und Übertritt ans Gymnasium

Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Beratung im Schulrecht betrifft den Zugang zur Wunschschule. Wir vertreten Sie dabei zum Beispiel gegenüber der zuständigen Gemeinde, wenn Ihr Kind nicht die eigentlich vorgesehene Sprengelgrundschule, sondern eine Gastschule besuchen soll. 

Da gerade der Gastschulantrag in Bayern mit hohen rechtlichen Hürden verbunden ist, sollten Sie sich diesbezüglich bereits im Vorfeld von einem Rechtsanwalt im Schulrecht beraten lassen. Dies gilt auch bei Fragen rund um gebundene und offene Ganztagsklassen oder sonderpädagogische Angeboten.

Kontakt zum Anwalt.

Sie haben ein rechtliches Problem? Nutzen Sie jetzt unsere gratis Ersteinschätzung und kontaktieren Sie uns telefonisch unter 089 904 22 390, per E-Mail oder Online-Formular.

Darüber hinaus beraten wir Sie ebenfalls über die rechtlichen Möglichkeiten des Übertritts zum Gymnasium. Dieser hängt in Bayern nicht nur vom Willen der Eltern ab, sondern auch von den schulischen Leistungen. Sofern diese nicht ausreichend sind, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit des Probeunterrichts am Gymnasium. Die Kanzlei Scheibler unterstützt Sie ebenfalls, wenn die Schule der Meinung sein sollte, dass Ihr Sohn oder Ihre Tochter diesen Probeunterricht nicht bestanden hat.

Noten- und Prüfungsanfechtung sowie gerichtliche Überprüfung der Nichtversetzung

Wenn die Lehrerkonferenz am Schuljahresende die Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe aufgrund unzureichender Leistungen versagt, besteht ebenfalls die Möglichkeit diese Nichtversetzung durch einen Rechtsanwalt im Schulrecht anfechten zu lassen. Hiergegen können Widerspruch sowie Klage zum Verwaltungsgericht erhoben werden. 

Aufgrund der Eilbedürftigkeit der Entscheidung kann beim Gericht außerdem eine einstweilige Anordnung beantragt werden, mit dem Ziel der vorläufigen Versetzung in die nächste Klasse. Daneben kommt auch bereits im Vorfeld eine Notenanfechtung in Betracht, wenn etwa eine mündliche oder schriftliche Prüfung rechtswidrig erhoben wurde.

Aktuelles zum Schulrecht in Bayern

Die Kanzlei Scheibler unterstützt Sie außerdem, wenn Ihnen der Zugang zur Abiturprüfung versagt wurde oder Sie das nicht bestandene Abitur anfechten möchten. Gerade während der Corona-Pandemie kann eine solche Prüfungsanfechtung in Bayern sinnvoll sein, wenn beispielsweise die Prüfungsdurchführung erheblich vom Normalfall abweicht. Da das Nichtbestehen des Abiturs zudem Ihre späteren beruflichen Möglichkeiten stark einschränken kann, sollten Sie sich diesbezüglich eingehend von einem erfahrenen Rechtsanwalt im Prüfungsrecht beraten lassen.

Verweis und Schulausschluss: Ordnungsmaßnahmen im bayerischen Schulrecht

Immer häufiger sind schulische Ordnungsmaßnahmen gegenüber einem Schüler oder einer Schülerin Gegenstand unserer anwaltlichen Beratung. Unter die bayerischen schulrechtlichen Ordnungsmaßnahmen fallen zum Beispiel der Verweis, die Versetzung in eine Parallelklasse oder der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht. 

Das schärfste Schwert im Schulrecht in Bayern ist der komplette Ausschluss von der Schule oder gar von allen Schulen, wenn etwa eine vorsätzliche Straftat begangen wurde und die Sicherheit des Schulbetriebs gefährdet ist. Gerade in diesen Fällen sollten Sie die Entscheidung vor dem zuständigen Verwaltungsgericht überprüfen lassen, um Nachteile für Ihren weiteren schulischen oder beruflichen Weg zu vermeiden.

Ordnungsmaßnahmen im bayerischen Schulrecht

Mögliche Ordnungsmaßnahmen im Schulrecht in Bayern umfassen unter anderem:

  • Verweis und verschärfter Verweis
  • Versetzung in Parallelklasse der gleichen Schule
  • Ausschluss vom Unterricht und von Schulveranstaltungen
  • Zuweisung an eine andere Schule der gleichen Schulart
  • Entlassung von der Schule
  • Ausschluss von allen Schulen einer Schulart oder allen Schulen in Bayern

Von den Ordnungsmaßnahmen sind hingegen die sogennnten erzieherischen Maßnahmen zu unterscheiden. Hierunter fallen nach dem bayerischen Schulrecht etwa auch eine Nacharbeit unter Aufsicht eines Lehrers. Ganz wichtig: Sowohl bei Ordnungsmaßnahmen als auch bei rein erzieherischen Maßnahmen muss stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein. Zudem sind schulrechtliche Ordnungsmaßnahmen gegenüber ganzen Klassen oder Gruppen als solchen unzulässig.

Schulrecht in Bayern: Rechtsanwalt mit gratis Erstberatung

Die Kanzlei Scheibler bietet Ihnen bei Fragen zum Schulrecht in Bayern eine gratis Erstberatung durch einen Rechtsanwalt. Hierbei können wir Ihnen bereits eine erste Einschätzung oder Handlungsempfehlung geben. Im Falle einer späteren anwaltlichen Vertretung übernimmt außerdem häufig Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, berechnen wir je nach Angelegenheit entweder einen Pauschalpreis oder vereinbaren mit Ihnen ein Stundenhonorar.

Wir vertreten Sie dabei sowohl im außergerichtlichen Verfahren gegenüber der Schule und anderen Behörden als auch bei der gerichtlichen Überprüfung von Bescheiden vor allen bayerischen Verwaltungsgerichten und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Dabei versuchen wir selbstverständlich auch immer, eine möglichst schnelle und einvernehmliche Lösung zu erreichen, um einen rechtlichen Schwebezustand während eines Klageverfahrens zu vermeiden.

Sie haben eine Frage zum Schulrecht in Bayern? Kontaktieren Sie uns jetzt und erhalten Sie eine gratis Ersteinschätzung.

Unsere Tätigkeitsgebiete im Schulrecht

Schulzugang

  • Einschulung
  • Gastschulantrag
  • Übertritt ans Gymnasium

Prüfungsanfechtung

  • Notenanfechtung
  • Anfechtung der Nichtversetzung
  • Zulassung zum Abitur

Ordnungsmaßnahmen

  • Überprüfung von Ordnungsmaßnahmen
  • Widerspruch und Klage
  • Einstweilige Anordnungen