Brexit: Aufenthaltstitel für britische Staatsangehörige

Brexit Aufenthaltstitel

Mit dem Brexit ändert sich auch der Aufenthaltsstatus für britische Staatsangehörige in Deutschland. In diesem Beitrag erläutern wir, wie Briten nach dem Brexit nach Deutschland einreisen können und in welchen Fällen eine Aufenthaltserlaubnis zwingend erforderlich ist.

Visumsfreie Einreise für kurzfristige Aufenthalte

Zunächst die gute Nachricht: Für kurzfristige Aufenthalte – also für maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen – benötigen britische Staatsangehörige auch in Zukunft kein Visum, sondern nur einen gültigen Reisepass, der bei der Einreise an der Grenze kontrolliert wird. Sie können sich somit visumsfrei in Deutschland und der gesamten EU innerhalb des genannten Zeitrahmens aufhalten.

Dies gilt allerdings nicht, wenn sie in Deutschland arbeiten möchten. In diesem Fall ist für Briten nach dem Brexit grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Ausnahmen bestehen nur für einige wenige Beschäftigungen, die in der Beschäftigungsverordnung geregelt sind. Ihr Rechtsanwalt von der Kanzlei Scheibler berät Sie hierzu gerne im Ausländerrecht.

Brexit: Aufenthaltserlaubnis für langfristige Aufenthalte notwendig

Menschen aus Großbritannien, die hingegen länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchten, benötigen wegen des Brexits außerdem stets eine Aufenthaltserlaubnis. Darunter fallen also beispielsweise britische Staatsangehörige, die in Deutschland studieren, arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren möchten.

Für alle Engländer, Waliser, Schotten und Nordiren gibt es hier jedoch eine Erleichterung: Anders als die meisten anderen Drittstaatsangehörigen benötigen sie für die Einreise kein nationales Visum, sondern können visumsfrei einreisen und die begehrte Aufenthaltserlaubnis erst anschließend in Deutschland beantragen. Sie werden somit mit den Staatsangehörigen von Australien, Israel, Japan, Japan, der Republik Korea, von Neuseeland und den USA gleichgestellt. Die gewünschte Aufenthaltserlaubnis muss dabei innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise beantragt werden.

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Jedenfalls bei einer beabsichtigten Erwerbstätigkeit in Deutschland kann es aber auch für Briten nach dem vollzogenen Brexit sinnvoll sein, bereits in Großbritannien ein nationales Visum und die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde einzuholen, wie dies nach dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz mittlerweile möglich ist. In diesem Fall können sie gleich nach der Ankunft in Deutschland mit der Arbeit beginnen.

Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen

Sofern sich britische Staatsangehörige zum Brexit-Datum (31.12.2020) rechtmäßig dauerhaft in Deutschland aufgehalten haben, gibt es einige Regelungen im Brexit-Austrittsabkommen, wodurch der Aufenthalt auch in Zukunft in Deutschland gesichert ist, wenn bisher von EU-Freizügigkeitsrechten Gebrauch gemacht wurde. Dies gilt ebenfalls für Familienangehörige, wobei der jeweilige Status durch einen Rechtsanwalt für Ausländerrecht geprüft werden sollte.

Wer als britischer Staatsangehöriger hingegen nicht unter diese Regelung fällt und bisher noch keine Aufenthaltserlaubnis beantragt hat, sollte dies außerdem schnellstmöglich nachholen. Der rechtzeitige Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde (in München ist dies beispielsweise das Kreisverwaltungsreferat, in Ismaning, Garching oder Unterföhring das Landratsamt München) löst dabei die Fiktionswirkung aus, sodass der Aufenthalt in Deutschland bis zur Entscheidung über den Antrag als erlaubt gilt. Die Ausländerbehörde stellt hierzu meist eine Fiktionsbescheinigung aus.

Ehegattennachzug nach dem Brexit: Briten müssen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen

Diese Regelung gilt ebenfalls für Briten, die mit ihrem Ehepartner in Deutschland zusammen leben möchten. Auch zum Zwecke der Familienzusammenführung wird künftig also eine Aufenthaltserlaubnis benötigt. Zudem müssen britische Staatsangehörige nunmehr hierfür im Regelfall deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 nachweisen, wobei ein entsprechender Sprachkurs oder Sprachtest auch erst nach der Einreise absolviert werden kann.

Eine Erleichterung gibt es allerdings für Drittstaatsangehörige, die zu ihrem britischen Ehepartner in Deutschland nachziehen möchten. Sie müssen im Rahmen des Visumsverfahrens zum Zwecke der Familienzusammenführung, welches wegen Corona aktuell sehr lange dauern kann, keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen. Briten sind in diesem Fall somit sogar besser gestellt als deutsche Ehegatten. Und für britische Staatsangehörige, die nach Deutschland zu ihrem Ehegatten, der Inhaber einer anderen EU-Staatsangehörigkeit ist, ziehen möchten, gelten weiterhin die Vorzüge des EU-Freizügigkeitsrechts.

Sie haben Fragen zu den neuen Brexit-Regelungen und zum Aufenthaltsstatus für Sie oder Ihren britischen Ehepartner? Wir beraten Sie umfassend im Ausländerrecht. Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer gratis Ersteinschätzung.