Viele binationale Paare stellt die COVID-19-Pandemie auf eine harte Geduldsprobe: Aufgrund der Schließung der deutschen Botschaften werden aktuell kaum Visa zur Familienzusammenführung erteilt. Ausländische Ehefrauen und Ehemänner sowie andere Familienangehörige können so nicht mehr nach Deutschland reisen. Der Familiennachzug ist in Zeiten von Corona praktisch eingestellt.
Deutsche Botschaften wegen Corona geschlossen: Familiennachzug stockt
Aufgrund der Corona-Pandemie sind viele deutsche Botschaften außerhalb der EU geschlossen oder arbeiten nur in einem Notbetrieb. Betroffen davon sind vor allem deutsch-internationale Paare, insbesondere mit Bezug zur Türkei, Iran oder Ägypten: Visa zum Familiennachzug werden teilweise noch immer nicht ausgestellt, obwohl eine Einreise für den ausländischen Ehegatten aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland inzwischen wieder erlaubt wäre.
Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob die Ehe bereits wirksam besteht oder erst noch in Deutschland geschlossen werden soll und hierfür die Einreise notwendig ist. In beiden Fällen erhalten ausländische Ehefrauen und Ehemänner mitunter kein Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung.
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Besonders ärgerlich ist dies für Antragsteller, die noch kurz vor Schließung der entsprechenden Botschaft dort alle notwendigen Unterlagen abgeben haben und jetzt warten müssen. Termine beim Standesamt müssen deshalb wieder abgesagt oder verschoben und auch die einzureichenden Dokumente müssen mitunter neubeschafft werden. Zudem kann oftmals der A1-Sprachnachweis nicht erbracht werden.
Familiennachzug: Corona sorgt für Notfallregelungen der deutschen Botschaften
Immerhin: Viele deutsche Botschaften bieten trotz COVID-19 eine Notfallregelung für betroffene Familien an. Sofern ein Notfall vorliegt, wird ein Termin zur Vergabe eines Visums zum Familiennachzug erteilt. Ein solcher Notfall kann nach Angabe einiger Botschaften zum Beispiel der Tod eines nahen Angehörigen darstellen.
Aber bereits die Ausgestaltung des Verfahrens zur Notfallregelung ist höchst unterschiedlich. Während einige Botschaften für betroffene binationale Paare und Familien eine entsprechende E-Mail-Adresse oder Hotlines eingerichtet haben, nutzen andere jedenfalls seit Ende Juni wieder das offizielle Terminvergabesystem.
Gerade bei E-Mails ist nicht immer klar, ob diese bei der Botschaft tatsächlich ankommen, da oftmals keine automatische Eingangsbestätigung erfolgt. Dies sorgt mitunter für weitere Nachfragen durch die Antragsteller, was wiederum mehr Arbeit für die Mitarbeiter der Botschaft bedeutet. Aus einer fehlenden Antwort kann nämlich bei Fehlen einer Eingangsbestätigung nicht einfach geschlossen werden, dass die entsprechende Botschaft keinen Notfall erkennt. Einen anderslautenden Hinweis hat etwa die Deutsche Botschaft in Ägypten wieder von ihrer Homepage entfernt.
Ehegattennachzug: Visa sollen bevorzugt erteilt werden
Grundsätzlich ist seit 1. Juli 2020 zwar die Einreise zum Familien- und Ehegattennachzug wieder über alle deutschen Grenzen möglich. Dies gilt nicht nur für EU-Länder, sondern auch für Drittstaaten. Visa zum Familiennachzug sollen deshalb beispielsweise nach Angaben der deutschen Botschaft in Teheran bevorzugt erteilt werden, wobei zunächst solche Antragsteller berücksichtigt werden, die bereits vor Schließung der Botschaft aufgrund der Corona-Pandemie einen Antrag eingereicht haben.
Andere Botschaften erteilen hingegen auch vor dem Hintergrund der Wiedereinreisemöglichkeit weiterhin keine Visa an Ehegatten zur Familienzusammenführung. So schreibt etwa die deutsche Botschaft in Kairo ausdrücklich auf ihrer Website (Stand 20. Juli 2020): „Aufgrund der Schließung der Visastelle aus gesundheitlichen Gründen wird aber die Erteilung von Visa vorerst auch in Fällen unmöglich sein, in denen eine Einreise wieder möglich ist.“
Gratis Erstberatung zum Familiennachzug
Wir beraten Sie umfassend zu ihren Möglichkeiten zum Familiennachzug während der Corona-Pandemie. Dank unserer gratis Erstberatung können wir Ihnen zum Beispiel nach einer ersten Einschätzung mitteilen, ob sich ein Antrag bei der Botschaft wegen eines Notfalls oder eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht für Sie oder Ihre Angehörigen überhaupt lohnt. Gerne vertreten wir Sie auch in allen damit zusammengehörenden Themenfeldern des Ausländerrechts.