Bußgeldkatalog 2020 ungültig wegen Formfehler

Bußgeldkatalog 2020 ungültig

Das Bundesverkehrsministerium hat bekanntgegeben, dass der erst im April 2020 erlassene neue Bußgeldkatalog voraussichtlich rechtswidrig ist. Der Grund dafür ist ein Formfehler, sodass die strengeren Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht mehr verhängt werden dürfen. Da der Bußgeldkatalog 2020 ungültig ist, sollten sich Autofahrer gegen die darauf gestützten Bußgeldbescheide wehren.

Länder wenden Bußgeldkatalog 2020 nicht mehr an

Paukenschlag aus dem Verkehrsministerium: Aufgrund eines Formfehlers ist der Bußgeldkatalog 2020 ungültig, sagt Verkehrsminister Andreas Scheuer und empfiehlt zunächst zu den alten Regelungen zurückzukehren. Fast alle deutschen Bundesländer folgen der Aufforderung und wenden den im April dieses Jahres erlassenen neuen Bußgeldkatalog nicht mehr an – auch Bayern. Lediglich Bremen und Thüringen wollen die aktuelle Entwicklung zunächst weiter abwarten.

Gerade Autofahrer, die etwa innerorts mit mehr als 21 km/h geblitzt wurden, profitieren vom ungültigen Bußgeldkatalog. Statt eines einmonatigen Fahrverbots nach der neuen Regelung, erwartet sie jetzt neben einem Punkt in Flensburg nur noch ein Bußgeld über 80 Euro. Und auch sonst sind die Bußgelder des alten Katalogs im Vergleich zur neuen Fassung teilweise deutlich niedriger.

Ungültiger Bußgeldkatalog 2020: Einspruch gegen Bußgeldbescheid sinnvoll

Die Ungültigkeit des seit 28. April 2020 geltenden Bußgeldkataloges folgt aus einem Formfehler: In der zugrundeliegenden Verordnung wurden nicht alle entsprechenden Normen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) zitiert. Dies ist nach dem Grundgesetz aber zwingend notwendig. Ein Verstoß gegen das Zitierverbot führt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts deshalb zur Nichtigkeit der Verordnung.

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Für betroffene Autofahrer bedeutet das: Die aufgrund des ungültigen Bußgeldkataloges erlassenen Bußgeldbescheide sind rechtswidrig. Sie sollten deshalb mit einem Einspruch angefochten werden. Das gilt insbesondere dann, wenn nach der neuen Regelung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot droht, nach dem alten Bußgeldkatalog aber nur ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg.

Hilfe vom Rechtsanwalt im Bußgeldverfahren

Schwieriger dürfte die Lage allerdings für Fahrer sein, bei denen ein Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung bereits rechtskräftig wurde. Ob in diesen Fällen eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich ist, haben Gerichte bisher noch nicht entschieden.

Immerhin: In Bayern geben die Führerscheinbehörden bereits eingezogene Führerscheine inzwischen bereits wieder heraus. Daneben kommt als letzter Ausweg ein Gnadengesuch in Frage, um ein verhängtes Fahrverbot doch noch abzuwenden. Das Gnadengesuch ist in fast allen Bundesländern möglich.

Daher sollten Sie sich möglichst schon nach Erhalt eines Anhörungsbogens von einem Rechtsanwalt im Verkehrsrecht beraten lassen. Nach Akteneinsicht bei der zuständigen Polizei können wir beispielsweise ermitteln, ob das Messgerät richtig geeicht wurde oder andere Messfehler vorgelegen haben. Gleichzeitig prüfen wir, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt und vertreten Sie im gesamten Bußgeldverfahren.

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