Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben möchten, sollten Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Mit dieser erhalten Sie einen dauerhaften Aufenthaltstitel für Deutschland und genießen zahlreiche weitere Vorteile. Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie mit Hilfe der Kanzlei Scheibler bequem den Antrag auf Niederlassungserlaubnis stellen können.
Antrag auf Niederlassungserlaubnis: Von der Aufenthaltserlaubnis zum dauerhaften Aufenthaltstitel
Wer als Ausländer oder Ausländerin in Deutschland leben möchte, benötigt einen Aufenthaltstitel. Hierunter zählt etwa das Visum zur Einreise oder die Aufenthaltserlaubnis für einen befristeten Aufenthalt in der Bundesrepublik. Für einen dauerhaften Aufenthalt erteilen die Ausländerbehörden hingegen die Niederlassungserlaubnis.
Umgangssprachlich wird im Hinblick auf die Niederlassungserlaubnis auch oftmals von einer unbegrenzten Aufenthaltserlaubnis gesprochen. Tatsächlich handelt es sich rechtlich gesehen aber um einen eigenen dauerhaften Aufenthaltstitel, für den ganz bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen.
Antrag auf Niederlassungserlaubnis: Gratis Ersteinschätzung vom Rechtsanwalt
Für einen erfolgreichen Antrag auf Niederlassungserlaubnis müssen Sie deshalb aktuell über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen. Darunter fällt etwa eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Ehegattennachzugs oder als qualifizierte Fachkraft. Selbstverständlich können Sie sich den dauerhaften Aufenthaltstitel aber auch dann sichern, wenn Sie als Flüchtling nach Deutschland gekommen sind oder vom BAMF als subsidiärer Schutzberechtigter anerkannt wurden.
Voraussetzungen für die Erteilung einer dauerhaften Niederlassungserlaubnis
Die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis lassen sich in drei Bereiche einteilen: Sie müssen für Ihren Lebensunterhalt aufkommen und über ausreichend Wohnraum verfügen, sich zudem bereits länger in Deutschland aufhalten und schließlich ausreichend integriert sein sowie keine Straftaten begangen haben.
Deshalb ist es zunächst notwendig, dass Sie schon eine gewisse Zeit in Deutschland wohnen und Ihnen von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Keinen dauerhaften Aufenthaltstitel erhalten Sie somit, wenn Sie aktuell nur über eine Duldung verfügen. Die regelmäßig notwendige Voraufenthaltszeit für einen erfolgreichen Antrag auf Niederlassungserlaubnis beträgt fünf Jahre, im Einzelfall – etwa bei Inhabern eine Blauen Karte EU – kann dieser Zeitraum auch kürzer ausfallen.
Überblick über die Voraussetzungen einer Niederlassungserlaubnis
Folgende Voraussetzungen müssen Sie grundsätzlich erfüllen, um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Für besonders qualifizierte Fachkräfte, Kinder ab 16 Jahren, Flüchtlinge und Familienangehörige von Deutschen gelten diverse Ausnahmen. Gerne prüfen wir Ihre genaue Situation im Rahmen unserer gratis Erstberatung.
- fünfjähriger Aufenthalt in Deutschland mit Aufenthaltserlaubnis oder einem anderen Aufenthaltstitel
- Lebensunterhalt ist gesichert und ausreichend Wohnraum vorhanden
- ausreichende Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland
- ausreichende Altersversorgung (60 Monatsbeiträge in Deutsche Rentenversicherung)
- keine Vorstrafen
Weitere Voraussetzung für eine Niederlassungserlaubnis ist die Lebensunterhaltssicherung. So müssen Sie über ausreichend Wohnraum verfügen und dürfen gleichzeitig nicht auf Sozialleistungen wie etwa Hartz IV oder Bürgergeld angewiesen sein. Zudem müssen Sie eine bestimmte Anzahl an Monaten in die Rentenversicherung einbezahlt haben. Auch von diesen Voraussetzungen für die Beantragung des dauerhaften Aufenthaltstitels für Deutschland gibt es wiederum Ausnahmen. Sind Sie nach einem Asylverfahren beispielsweise als Flüchtling anerkannt worden, reicht bereits die überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts aus.
Schließlich müssen Sie zeigen, dass Sie sich im Rahmen Ihres bisherigen Aufenthalts in Deutschland gut integriert haben. Deshalb können Sie die Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn Sie mindestens über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens verfügen und gleichzeitig Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der in Deutschland herrschenden Lebensbedingungen nachweisen. Dies geschieht im Regelfall über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs. Zudem müssen Sie eine Altersversorgung aufgebaut haben.
Gründe für die Ablehnung der Niederlassungserlaubnis
Vorsätzliche Straftaten führen meist zur Ablehnung der Niederlassungserlaubnis. Dies gilt auch dann, wenn die Ausländerbehörde aufgrund der Straftat keine Ausweisung verfügt hat. Deshalb sollten Sie bei entsprechenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren möglichst schnell einen erfahrenen Strafverteidiger kontaktieren, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen und die Erteilung des dauerhaften Aufenthaltstitels nicht zu gefährden.
Ein weiterer Grund, warum eine Niederlassungserlaubnis abgelehnt werden kann, ist oftmals der Umstand, dass Sie sich zwar bereits seit mehr als fünf Jahren in Deutschland aufhalten, hierbei aber zunächst nur eine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben. Die Aufenthaltszeiten für Studium und Ausbildung dürfen nämlich nur jeweils zur Hälfte angerechnet werden. Zudem ist die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ausgeschlossen, wenn eine Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert werden kann.
Dauerhaften Aufenthaltstitel für Deutschland beantragen: Notwendige Unterlagen und Antragsformular
Wer die Niederlassungserlaubnis als dauerhaften Aufenthaltstitel beantragen möchten, benötigt verschiedene Unterlagen. Die meisten Ausländerbehörden verlangen von Ihnen dabei zum Beispiel Ihre letzten Lohn- und Gehaltsabrechnungen, ein B1-Deutschzertifikat vom Goethe-Institut oder eines anderen anerkannten Prüfungsinstituts, Ihren Mietvertrag sowie eine Aufstellung der Deutschen Rentenversicherung (DRV), aus denen sich Ihr Rentenverlauf ergibt.
Notwendige Unterlagen für Antrag auf Niederlassungserlaubnis
Folgende Unterlagen sind meist notwendig, um eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen:
- Reisepass
- Antrag auf Niederlassungserlaubnis (Formular)
- biometrisches Passfoto
- Nachweis über B1-Sprachkenntnisse bzw. Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an Integrationskurs
- Gehaltsabrechnungen
- Arbeitgeberbescheinigung
- Mietvertrag
- Wartezeitenauskunft der Deutschen Rentenversicherung
Auch wenn der dauerhafte Aufenthaltstitel für Deutschland grundsätzlich formlos beantragt werden kann, bestehen viele Ausländerbehörden darauf, dass Sie das Formular „Antrag auf Niederlassungserlaubnis“ ausfüllen. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde, meist wird er dort auch auf der Website zum Download angeboten. Das Formular unterscheidet sich oftmals nicht vom Antragsformular auf Aufenthaltserlaubnis.
Nachdem Sie im Rahmen der persönlichen Vorsprache bei der Ausländerbehörde Ihre Niederlassungserlaubnis beantragt haben, erhalten Sie innerhalb von vier bis sechs Wochen Ihre neue elektronische Aufenthaltstitelkarte (eAT), in der Ihre Niederlassungserlaubnis eingetragen ist. Ein Verlängerungsantrag für die Niederlassungserlaubnis ist nicht notwendig.
Hilfe vom Rechtsanwalt beim Antrag auf Niederlassungserlaubnis
Die Kanzlei Scheibler unterstützt Sie deutschlandweit bei der Beantragung Ihrer Niederlassungserlaubnis. Wir stellen dabei für Sie den notwendigen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde und reichen alle notwendigen Unterlagen ein. Sie müssen lediglich einmal zur persönlichen Vorsprache bei der Ausländerbehörde, damit Ihre neue elektronische Aufenthaltstitelkarte (eAT) bestellt werden kann.
Als Kanzlei für Ausländerrecht vertreten wir Sie so während des gesamten Antragsverfahrens, bis Sie Ihren unbegrenzten Aufenthaltstitel für Deutschland in den Händen halten. Ihr Vorteil: Viele Ausländerbehörden bearbeiten Anträge von Rechtsanwälten oftmals schneller, da sie wissen, dass anwaltlich vertretene Personen besonders häufig nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage erheben.
Auch wenn es beim Antrag auf Niederlassungserlaubnis einmal Probleme geben sollte, stehen wir an Ihrer Seite und setzen Ihr Recht auf einen dauerhaften Aufenthaltstitel vor allen Verwaltungsgerichten in Deutschland durch. Zudem beraten wir Sie eingehend, auf welchem Wege Sie besonders schnell eine Niederlassungserlaubnis erhalten und welche genauen Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sein müssen.
Sie möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen? Kontaktieren Sie uns jetzt im Rahmen unserer gratis Erstberatung.