Ob Studium, Ausbildung, Arbeit, Sprachkurs oder Ehegattennachzug: Wer als Ausländer in Deutschland längerfristig bleiben möchte, benötigt eine Aufenthaltserlaubnis. Dieser befristete Aufenthaltstitel ist an spezielle Voraussetzungen gebunden. Hier erfahren Sie, wie Sie die Aufenthaltserlaubnis beantragen können und wie die Kanzlei Scheibler Sie hierbei deutschlandweit unterstützt.
Befristeter Aufenthaltstitel für Deutschland
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein sogenannter befristeter Aufenthaltstitel für Deutschland. Mit dieser dürfen Sie sich längerfristig zu einem bestimmten Aufenthaltszweck in der Bundesrepublik aufhalten. Die Aufenthaltserlaubnis wird grundsätzlich an Ausländer erteilt, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzen. EU-Staatsangehörige genießen hingegen Freizügigkeitsrechte und müssen keine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis setzt die Absicht für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland voraus. Dies ist dann der Fall, wenn Sie sich für mehr als 90 Tage in Deutschland aufhalten möchten. Für eine Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen wird hingegen beispielsweise ein Schengenvisum erteilt, sodass Sie etwa zum Besuch von Freunden und Familie oder auch für klassische kurzfristige Geschäftsreisen keine Aufenthaltserlaubnis benötigen. Staatsangehörige bestimmter Staaten benötigen zudem für solche Kurzaufenthalte von maximal 90 Tagen auch kein Schengenvisum, sondern können visumfrei einreisen.
Da die Aufenthaltserlaubnis durch die zuständige Ausländerbehörde nur für eine bestimmte Dauer erteilt wird, muss Sie regelmäßig verlängert werden. Dies ist nur dann möglich, wenn zum Zeitpunkt der Verlängerung die Erteilungsvoraussetzungen für den befristeten Aufenthaltstitel weiterhin gegeben sind. Wer bereits längere Zeit eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, kann außerdem eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Aufenthaltserlaubnis für verschiedene Aufenthaltszwecke
Die Aufenthaltserlaubnis wird in Deutschland zu verschiedenen Aufenthaltszwecken erteilt, für die jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Neben humanitären Gründen – etwa nach Anerkennung als Asylberechtigter, Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter – kann die Aufenthaltserlaubnis zum Beispiel zur Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung, für einen Sprachkurs oder zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit beantragt werden.
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Daneben spielt außerdem die Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug eine große Rolle, wobei sowohl Ehegatten als auch Kinder und sogar andere Verwandte einen entsprechenden Aufenthaltstitel für Deutschland erhalten können. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über einige Aufenthaltszwecke, für die Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen können.
Aufenthaltserlaubnis für Studium, Ausbildung und Sprachkurs
Sowohl Studierende als auch Ausländer, die in Deutschland eine Berufsausbildung absolvieren möchten, können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. In der Regel ist hierfür Voraussetzung, dass bereits die Zusage für ein Studium oder eine Berufsausbildung bei einem bestimmten Arbeitgeber vorliegt und die notwendigen deutschen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können.
Wer die für die Aufnahme eines Studiums oder einer Berufsausbildung erforderlichen Sprachkenntnisse noch nicht hat, kann diese auch in einem vorgeschalteten Sprachkurs erwerben. Zudem können Sie die Aufenthaltserlaubnis auch nur für einen reinen Intensivsprachkurs beantragen. Nachteil hierbei ist allerdings, dass der Wechsel zu einem anderen Aufenthaltszweck nach erfolgreicher Absolvierung des Sprachkurses nur unter engen Voraussetzungen möglich ist.
Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Erwerbstätigkeit oder zur Arbeitssuche
Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung. In Betracht kommt hier etwa die Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung, die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium voraussetzt. Ein besonderer Aufenthaltstitel ist in diesem Zusammenhang außerdem die Blaue Karte EU, auf die Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Rechtsanspruch haben.
Neben der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung von qualifizierten Tätigkeiten kann ein deutscher Aufenthaltstitel auch für andere Beschäftigungen erteilt werden. Wenn Sie etwa aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien oder Serbien kommen, kommt für Sie eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der sogenannten Westbalkan-Regelung in Betracht.
Schließlich kann nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums oder einer Berufsausbildung auch eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche beantragt werden. Sofern Ihr ausländischer Berufsabschluss oder Ihr Studium auch in Deutschland anerkannt sind, können Sie sogar bereits zu einer Jobsuche für bis zu sechs Monate einen Aufenthaltstitel erhalten.
Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug
Ausländische Ehegatten und minderjährige Kinder benötigen für die Familienzusammenführung ebenfalls eine eigene Aufenthaltserlaubnis. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Nachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen oder zu einem Drittstaatsangehörigen erfolgen soll. Die wichtigste Voraussetzung bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug ist der Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse.
Grundsätzlich können nicht nur Kinder oder Ehegatten nach Deutschland nachziehen, sondern auch entferntere Verwandte wie beispielsweise die eigenen Eltern oder Geschwister. Die Voraussetzung hierfür sind allerdings sehr streng, da grundsätzlich eine außergewöhnliche Härte vorliegen muss. Deshalb ist es gerade in diesen Fällen sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt im Ausländerrecht ausführlich beraten zu lassen.
Voraussetzungen für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis
Die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, also etwa der Stadt oder dem Landratsamt. Je nach Aufenthaltszweck müssen Sie bestimmte besondere Voraussetzungen erfüllen. Daneben gibt es aber auch einige Voraussetzungen, die stets für die Erteilung des befristeten Aufenthaltstitels vorliegen müssen.
Allgemeine Voraussetzungen für Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
Folgende Unterlagen sind meist notwendig, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen:
- Reisepass
- Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (Formular)
- biometrisches Passfoto
- Nachweis über Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Lohnabrechnungen, Verpflichtungserklärung, Sperrkonto)
- Krankenversicherungsnachweis
- keine Vorstrafen
- Meldebescheinigung
Je nach Aufenthaltszweck sind weitere Unterlagen notwendig. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Dazu zählt zum Beispiel, dass Sie Ihre Identität durch Vorlage Ihres Reisepasses nachweisen müssen. Weiterhin müssen in der Regel während des Aufenthalts in Deutschland der Lebensunterhalt gesichert und eine ausreichende Krankenversicherung vorhanden sein. Die Berechnungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist mitunter kompliziert, weshalb es sinnvoll ist, hier einen Fachanwalt für Migrationsrecht zu konsultieren.
Darüber hinaus darf auch kein Ausweisungsinteresse bestehen, weshalb Sie nicht vorbestraft sein sollten. Das Antragsformular für die Aufenthaltserlaubnis sollten Sie unbedingt gewissenhaft ausfüllen, da auch Falschangaben hier dazu führen können, dass die Aufenthaltserlaubnis abgelehnt oder eine bereits erteilte Aufenthaltserlaubnis nachträglich befristet oder gar widerrufen wird. Selbst eine Ausweisung wäre in diesem Fall möglich.
Aufenthaltserlaubnis ohne Ausreise
Eine weitere Voraussetzung für die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist außerdem, dass Sie bereits mit dem notwendigen nationalen Visum nach Deutschland eingereist sind. In der Regel ist es nämlich nicht möglich, dass Sie für einen längerfristigen Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis ohne Durchführung eines Visumverfahrens im Heimatland erhalten.
Daher scheidet es grundsätzlich aus, dass Sie beispielsweise nach der Heirat visumfrei nach Deutschland reisen und dann in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Ausländerbehörde wird Sie in diesem Fall regelmäßig auf das Nachholen des Visumverfahrens verweisen.
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland und Großbritanniens sowie von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino können hingegen visumfrei nach Deutschland einreisen und ohne Visum einen Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik erhalten. Der Antrag muss innerhalb des erlaubten 90-tägigen Aufenthalts gestellt werden und die Erteilungsvoraussetzungen müssen vorliegen.
Für andere Staatsangehörige ist der Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis ohne Ausreise hingegen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und steht im Ermessen der Ausländerbehörde. Eine Ausnahme ist möglich, wenn ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis besteht oder das Nachholen des Visumverfahrens nicht zumutbar ist. Eine solche Unzumutbarkeit kann etwa vorliegen, wenn die deutsche Botschaft überhaupt keine Visa mehr erteilt, wie dies etwa in der Ukraine nach Ausbrechen des Krieges der Fall ist.
So erhalten Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, ist ein vorheriger Antrag bei der Ausländerbehörde notwendig. Dieser sollte unbedingt rechtzeitig erfolgen – also etwa während der Gültigkeit Ihres Visums oder visumfreien Aufenthalts. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass Ihr Antrag auf Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wird.
Nach Antragstellung wird Ihnen die Ausländerbehörde zudem mitteilen, welche weiteren Dokumente Sie vorlegen müssen. Zudem erhalten Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Übrigens: Selbst wenn die Ausländerbehörde längere Zeit für die Prüfung der Aufenthaltserlaubnis benötigen sollte, bleibt Ihr Aufenthalt grundsätzlich bis zur Entscheidung über Ihren Antrag erlaubt. Zur Dokumentation des erlaubten Aufenthalts erhalten Sie eine sogenannte Fiktionsbescheinigung.
Soforthilfe vom Rechtsanwalt beim Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
Die Kanzlei Scheibler unterstützt Sie bei der Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie erstmals eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder eine bereits bestehende Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen möchten.
Wir informieren Sie über die notwendigen Voraussetzungen und beantragen den Aufenthaltstitel für Sie direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde. Gerade bei der Frage, ob in Ihrem Fall eine Aufenthaltserlaubnis ohne Visum beantragt werden kann, sollten Sie sich durch unseren erfahrenen Rechtsanwalt im Migrationsrecht eingehend beraten lassen.
Auch wenn es beim Antrag auf Aufenthaltserlaubnis einmal Probleme geben sollte, stehen wir an Ihrer Seite und setzen Ihr Recht auf einen Aufenthaltstitel vor allen Verwaltungsgerichten in Deutschland durch. Zudem beraten wir Sie ebenfalls eingehend, auf welchem Wege Sie etwa für Ihre Mitarbeiter im Wege des beschleunigten Fachkräfteeinwanderungsverfahrens einen Aufenthaltstitel erhalten können.
Sie möchten eine Aufenthaltserlaubnis beantragen? Kontaktieren Sie uns jetzt im Rahmen unserer gratis Erstberatung.